Vermittlung von Ferienwohnungen in Balestrate (Sizilien/Italien)
Wir gehen den gesamten Weg gemeinsam!
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Prämie für Sie
Sie wissen, dass jemand eine Immobilie verkaufen möchte?
Dies kann ein Nachbar, Verwandter, Bekannter, Freund oder Arbeitskollege sein.
Werden Sie Tippgeber und erhalten bei erfolgreichem Abschluss 3 % der Nettoprovision!
Dieser Immobilien-Tipp ist uns bares Geld wert. So einfach geht es:
Sie melden sich als Tippgeber über das Kontaktformular an und nennen uns:
• Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse
• Objektart und Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
• Name, Anschrift und Telefonnummer des Immobilieneigentümers
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie sind erfüllt, wenn
• wir Ihren Immobilien-Tipp annehmen
• das Angebot uns noch nicht bekannt ist
• das Angebot in unserem Verkaufsgebiet liegt
• Sie kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers sind
• das Objekt nicht zur Versteigerung ansteht
• der Eigentümer damit einverstanden ist, dass Sie uns den Tipp geben
• der Eigentümer damit einverstanden ist, dass wir ihn kontaktieren
• wir einen Alleinauftrag erhalten und kein anderer Immobilienmakler bereits mit der Vermittlung beauftragt ist
• wir aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln
• die Maklerprovision vollständig an uns überwiesen wurde
Tipps aus Internetinseraten und Zeitungsanzeigen werden nicht berücksichtigt.
Colibri-Immobilien behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, angebotene Objekte, deren Eigentümer oder den Tippgeber abzulehnen!
Berechnungsbeispiel:
Tipp-Geber vermittelt Kontakt zu einem Immobilienverkäufer: *
5000 € Gesamtprovision
150 € Ihre Tipp-Provision
* Werte Netto, jeweils ohne MwSt.
Tippgeber-Prämien beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der derzeit gültigen Höhe und werden - erst nach vollständiger Zahlung der Vermittlungsprovision an uns - dem Tippgeber per Banküberweisung ausbezahlt. Für die Versteuerung der Prämie ist der Tippgeber selbst verantwortlich. Die Nichtzahlung der Provision (Courtage) hat zur Folge, dass keine Tippgeber-Prämie ausgezahlt werden kann. Nur der erste Tippgeber eines uns unbekannten Angebotes hat Anspruch auf eine Belohnung, mehrfache Hinweise können nicht berücksichtigt werden.